§ 8 Gewinnermittlung
(1) Alle Ziehungen finden unter amtlicher Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vom Vorstand der GKL festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.
(2) Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich durch die Ziehung 1-, 2-, 3-, 4-, 5- oder 7-stelliger Ziffern als Gewinnnummern. In Gewinnstufen ab 1.000.000 € und Gewinnstufen mit weniger als 30 Gewinnen sowie bei Sachgewinnen und bei den Extra-Einkommen werden 7-stellige Gewinnnummern gezogen. In allen anderen Gewinnstufen werden jeweils nur die Endziffern der Gewinnnummern gezogen. Bei Sachgewinnen und bei Extra-Einkommen sind zusätzlich noch die Gewinnbuchstaben zu ziehen.
(3) Bei den Jackpot-Ziehungen der 1. bis 5. Klasse wird zunächst jeweils eine Vorziehung durchgeführt, bei der eine Ziffer aus den Ziffern 0 bis 2 gezogen wird. Wird in diesen Vorziehungen die Ziffer 0 gezogen, so wird direkt im Anschluss eine 7-stellige Gewinnnummer ermittelt. Wird eine der Ziffern 1 oder 2 gezogen, so wird der in der jeweiligen Jackpot-Ziehung zur Verlosung stehende Gewinn auf die Jackpot-Ziehung der Folgeklasse übertragen und dem dort zur Verlosung stehenden Gewinn aufgeschlagen. In der 6. Klasse wird ohne Vorziehung eine 7-stellige Gewinnnummer ermittelt.
(4) Ausnahmen von Abs. 1 bei Ziehungen mit TV-Übertragung sowie Besonderheiten bei einzelnen Spielarten und Ziehungen sowie die Ziehungsreihenfolge und die jeweiligen Ziehungsgeräte ergeben sich aus der Ziehungsordnung für die 145. NKL-Lotterie. Diese Ziehungsordnung wird dem Spielteilnehmer auf Anforderung von der GKL kostenlos zugesandt. Darüber hinaus steht Ihnen die Ziehungsordnung hier zum Download zur Verfügung.